1. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) gem. § 31 SGB VIII
2. Erziehungsbeistand, Einzelfallhilfe gem. § 30 SGB VIII
3. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII
4. Begleiteter Umgang (BU) gem. § 18,3 SGB VIII
5. Clearing gemäß § 27,2 SGB VIII
6. Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche, die von seelischer Behinderung bedroht sind, gemäß § 35a SGB VIII
Unsere Auftraggeber für die Erziehungshilfen sind die Berliner Jugendämter, die den Bedarf der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien feststellen sowie die Ziele der Hilfen im Hilfeplan festlegen. Unsere eingesetzten Fachkräfte arbeiten gemeinsam mit den Familien an der Umsetzung der festgesetzten Ziele. Es ist die Kooperation mit verschiedenen Institutionen wie beispielsweise mit den Gesundheitsämtern (z.B. KJPD, KJGD, SPD), den Schulen, de m Sibuz, den Ärzt*innen, Psycholog*innen, den Sozialämtern, dem Familiengericht etc. erforderlich.
Im Fokus steht immer das Kindeswohl bzw. der Kinderschutz.
Wir beraten Hilfesuchende aus dem Kiez bezüglich verschiedener Anliegen und individuellen Problemlagen wie zum Beispiel in bürokratischen und familiären Angelegenheiten, Schuldenfragen, migrationsspezifische Themen, uvm. Dabei gilt es oft, sprachliche Barrieren zu überbrücken. Wir unterstützen sie, die passenden kieznahen Anlaufstellen herauszufinden und aufsuchen zu können.
Gemeinsam mit weiteren Anwohnern veranstalten wir ein Mal im Jahr ein Nachbarschaftstreffen. Außerdem bieten wir am ersten Mai beim Neuköllner Kinder- und Familienfest verschiedene Aktivitäten für die Kinder an.
Wir sammeln regelmäßig Sachspenden in unseren Büroräumen, die wir u.a. an Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte, Heime und die Neuköllner Kleiderkiste weitergeben.
Darüber hinaus spenden wir regelmäßig an das Kinderhospiz Berliner Herz und an andere gemeinnützige Organisationen.
Weitere Soziale Projekte sind in Planung.
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